Paul-Gerhardt-Kindergarten Burgkirchen

Wir nehmen Kinder ab 1 Jahr auf. Eine Buchung an 5 Tagen in der Woche ist für uns eine pädagogische Notwendigkeit. Zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Burgkirchen oder an unsere Kindergartenleitung Frau Marchner Melanie oder stllv. Frank Martina (08679 - 5590). Sie erreichen Sie täglich von 7:30  bis 15:30 Uhr.

01.09.2023 bis 31.08.2024 gültig

Durchschnittliche tägliche Buchungszeit

Elternbeitrag pro Monat

 

Krippe

Kindergarten

Hort

Ermäßigung für Geschwister­kinder

Elternbeitrags-zuschuss

gemäß Art. 23 BayKiBiG **)
















 

> 4 – 5

 

200,00 €

 

137,00 €

 

x

 

20,00 €

 

> 5 – 6

 

215,00 €

 

147,00 €

 

x

 

20,00 €

 

> 6 – 7

 

242,00 €

 

163,00 €

 

x

 

20,00 €

 

> 7 – 8

 

270,00 €

 

179,00 €

 

x

 

20,00 €

 

> 8 – 9

 

*******

 

****

 

x

 

******

 

> 9 – 10

 

 

 

 

 

 

 

 

 




 

 























































*) Diese Kategorien sind für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung nicht förderfähig.

**) Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

****) Für Geschwisterkinder ermäßigt sich der Beitrag des 2. Kindes bei gleichzeitigem Besuch des Kindergartens um 20,- €.

 

Einen Antrag für Krippengeld können Sie online oder auch bei der Leitung erfragen.

 

Beitragstabelle gültig ab dem 01.09.2024

 

Buchungszeit

Kinder bis 2. Lebensjahr

Kinder von 2 bis 3 Jahren

Regelkinder bis zur Einschulung

Ermäßigung Geschwisterbonus

>1-2 Std

xxx

xxx

xxx

xxx

>2-3 Std

xxx

xxx

xxx

xxx

>3-4 Std

233€

220€

163€

20€

>4-5 Std

253€

243€

176€

20€

>5-6 Std

278€

268€

189€

20€

>6-7 Std

303€

296€

205€

20€

>7-8 Std

337€

332€

219€

20€

>8-9Std

xxx

xxx

xxx

xxx

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

****) Für Geschwisterkinder ermäßigt sich der Beitrag des 2. Kindes bei gleichzeitigem Besuch des Kindergartens um 20,- €.

 

Einen Antrag für Krippengeld können Sie online oder auch bei der Leitung erfragen.